Rechtsgutachten KaminFILTERKat bildet den Stand der Technik gemäß § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV mit ab

Ein Rechtsgutachten zur Anwendung von § 26 der 1. BImSchV kommt zu dem Ergebnis, dass der Stand der Technik, der bei der Nachrüstung von Einzelraumfeuerungsanlagen zu berücksichtigen ist, auch CO-Minderungstechnik beinhaltet. Eine abschließende, rechtssichere Bestimmung des Stands der Technik im Sinne der vorgenannten Norm kann vor dem Hintergrund des heterogenen Technologieangebots nur durch die Judikative erfolgen.

Alle Infos zum KaminFILTERKat für Schornsteinfeger

Gemäß BImSchV darf unser KaminFILTERKat durch die Bauartzulassung des DIBt zur Erhaltung der Feuerstellen eingesetzt werden!

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
§ 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

"(2) Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis einschließlich 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen:"

Datum auf dem Typschild
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar
31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984
31. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994
31. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010
31. Dezember 2024

"§ 4 Absatz 6 gilt entsprechend."

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__26.html

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
§ 4 Allgemeine Anforderungen

"(6) Die nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung nach Absatz 5 dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist oder eine Bauartzulassung vorliegt. Die Eignungsfeststellung und die Bauartzulassung entfallen, sofern nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten auch die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden."

KaminFILTERKat mit Zulassung des DIBt

Deutsches Institut für Bautechnik - Zulassungsnummer: Z-7.4-3553

Wie funktioniert der KaminFILTERKat?

Infos zur Funktionsweise

Feinstaub

CO (Kohlenmonoxid)

OGC (organisch gebundener Kohlenstoff)

NOx (Stickoxide)